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Bakom weist Switch zurecht Drucken

Diverse Hosting-Provider werfen der Registrierungsstelle Switch seit Längerem den Missbrauch ihrer Marktmacht vor. Nun hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mehrere Massnahmen gegen Switch verfügt. Die Hosting-Provider freuts, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Stein des Anstosses ist vor allem die Homepage Switch.ch. Dort verweist eine prominent platzierte Schaltfläche auf die Tochtergesellscheft Switchplus, ebenfalls Anbieter von Hosting-Diensten. Dass dies anderen Schweizer Hosting-Providern sauer aufstösst, liegt auf der Hand.

Das Bundesamt für Kommunikation hat nun Switch dazu verpflichtet, alle Wholesale-Partner gleich zu behandeln. Die Registrierungsstelle darf ihrer Tochter Switchplus also keine werbewirksamen Leistungen mehr anbieten, die sie nicht auch anderen Wiederverkäufern zukommen lässt. Laut Bakom-Entscheid muss Switch im Zuge dessen eine Liste über ihr diesbezügliches Leistungsangebot erstellen und publizieren. Ausserdem wird die Registrierungsstelle dazu verplichtet, eine getrennte Kostenrechnung über die an Switchplus erbrachten Leistungen zu führen. Damit will das Bakom sicherstellen, «dass keine unzulässige Quersubventionierung von Switchplus zulasten der Registry-Tätigkeit erfolgt».

Quelle: PCtipp.ch
Weiterführende(r) Link(s): http://www.pctipp.ch/news/firmen/55910/bakom_weist_switch_zurecht.html